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Welterbekonvention und Welterbegedanke

In den 1960er Jahren bedrohte der Bau des Assuan-Staudamms im Niltal die berühmten altägyptischen Tempelanlagen von Abu Simbel. Mit einer bis dahin beispiellosen Kampagnerief die UNESCO weltweit zru Erhaltung des Bauwerks auf. Die Rettung gelang durch die hohe Bereitschaft der internationalen Völkergemeinschaft, die Tempel gemeinschaftlich zu schützen und zu erhalten. Aus dieser Erfahrung wurde die Leitidee formuliert, dass "Teile des Kultur- oder Naturerbes von außergewöhnlicher Bedeutung sind und daher als Bestandteil des Welterbes der ganzen Menschheit erhalten werden müssen." Sie ist im Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, der Welterbekonvention, verankert worden. 

1972 wurde das internationale Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturgutes der Welt (Welterbekonvention) verabschiedet. Ziel ist es, weltweit einzigartige Kultur- und Naturgüter von außergewöhnlichem universellem Wert als Erbe der ganzen Menschheit zu erhalten.

Die bis heute von 194 Staaten unterzeichnete Welterbekonvention ist das international bedeutendste und erfolgreichste Instrument, das jemals von der Völkergemeinschaft zum Schutz ihres kulturellen und natürlichen Erbes beschlossen wurde. Die Stätten werden auf die UNESCO-Liste des Welterbes eingetragen, die derzeit 1.154 Natur- und Kulturstätten weltweit umfasst (Stand Oktober 2021).