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"Who is who" im Welterbe

Das „Who is Who?“ im Welterbeprogramm der UNESCO

Das Welterbekomitee ist das wichtigste mit der Umsetzung der Welterbekonvention betraute Gremium und besteht aus 21 Mitgliedstaaten, deren Zusammensetzung wechselt. Es entscheidet einmal jährlich über die Aufnahme von nominierten Stätten in die UNESCO-Liste des Welterbes. Grundlage für die Entscheidung bildet die von den beratenden Fachgremien vorgelegte Empfehlung.

Das Welterbezentrum ist das ständige Sekretariat des Welterbekomitees und organisatorisch in den Kultursektor des UNESCO-Sekretariats in Paris integriert. Das Welterbezentrum organisiert die Tagungen der Generalversammlung und des Komitees, nimmt die Nominierungsanträge für die Welterbeliste entgegen, koordiniert das Monitoring der Welterbestätten und organisiert die periodische Berichterstattung. 

ICOMOS (Internationaler Rat für Denkmalpflege), IUCN (Weltnaturschutzunion) und ICCROM (Internationales Studienzentrum für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut) sind die drei beratenden Fachgremien und unterstützen das Welterbekomitee bei seiner Entscheidung über die Aufnahme in die Welterbeliste. Die jeweils zuständigen Experten prüfen die Anträge hinsichtlich der Erfüllung der Welterbekriterien. Hierzu gehört auch eine Vor-Ort-Begehung. Die beratenden Gremien empfehlen dem Welterbekomitee, das angemeldete Gut entweder einzutragen, nicht einzutragen oder den Antrag zur Nachbesserung zurückzustellen.

Weitere Informationen finden sich auf den Seiten der Deutschen UNESCO-Kommission.