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28.01.2022

Die UNESCO-Welterbe Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří repräsentiert auf rund 20.000 Hektar eine länderübergreifende Kulturlandschaft, die durch den Bergbau und das Hüttenwesen in Sachsen und Böhmen maßgeblich vom 12. bis ins 20. Jahrhundert geprägt wurde. Den Hauptschwerpunkt zur Eintragung als UNESCO-Welterbestätte bildet der Außergewöhnliche Universelle Wert. Er weist nach, dass es sich bei der Welterbestätte um ein Gut handelt, welches „nationale Grenzen durchdringt und für gegenwärtige als auch für künftige Generationen der Menschheit von Bedeutung ist“[1]. Mit der Eintragung verpflichten sich die Vertragsstaaten damit zum dauerhaften Schutz, zum Erhalt und zur Vermittlung der zur Welterbestätte gehörenden Bestandteile. Der Welterbetitel ist damit eine Auszeichnung der besonderen Art, die im Falle der Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří die Arbeit unserer Vorfahren im Bereich des Berg- und Hüttenwesens ehrt und deren Vermächtnis weit über die Ländergrenzen hinaus weiterträgt.

Die Welterbe Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří besteht aus insgesamt 22 Bestandteilen beiderseits der Grenze. Der Abbau von Silber, Zinn, Kobalt, Eisen, Kupfer und Uran wurde zum Wegbereiter für herausragende wissenschaftliche Erkenntnisse, richtungsweisende Innovationen und kulturelle Traditionen im Montanwesen. Der Abbau der Rohstoffe allein generierte jedoch noch keinen Gebrauchswert. Erst die Entwicklung spezieller Verfahren ermöglichte die Gewinnung und Weiterverarbeitung der darin enthaltenen Minerale zu nutzbaren Endprodukten. Demnach entstanden die Hüttenwerke gleichzeitig mit den beginnenden Bergbauaktivitäten. Stetig steigende Anforderungen durch die Verarbeitung neuer oder ärmerer Rohstoffe, höheres Ausbringen und bessere Energieausnutzung zwangen die Erzschmelzen zur Weiterentwicklung ihrer Technologien und machten sie damit zu einem Innovationsmotor für die sächsische Montanindustrie. Daraus wird deutlich, dass Bergbau und Hüttenwesen sich gegenseitig bedingen und gleichberechtigt nebeneinanderstehen.

Dieser Erkenntnis wurde bei der Auswahl der Bestandteile der Montanregion Rechnung getragen. So finden sich neben den Bergwerken auch die bedeutendsten Sachzeugen des erzgebirgischen Hütten- und Blaufarbenwesens im Welterbe wider. Dabei ragen die Einzelbestandteile Saigerhütte Grünthal und Schindlers Blaufarbenwerk insofern heraus, als es sich hier um zwei fast komplett erhaltene Hüttenkomplexe mit Produktions- und Wohngebäuden handelt. Sie sind dazu geeignet, dem Besucher sowohl technikgeschichtliches Fachwissen zu vermitteln, als auch einen Einblick in die sozialen Strukturen zu gewähren. Der historische Hüttenkomplex Muldenhütten repräsentiert gemeinsam mit weiteren Objekten in der Bergbaulandschaft Freiberg die klassische Silbergewinnung im Freiberger Revier. Zu diesen drei großen Standorten kommen noch einige Pochwerke und Wäschen sowie die St. Georgenhütte in Schneeberg hinzu. Bedauerlich ist, dass das ehemalige Amalgamierwerk Halsbrücke aus eigentumsrechtlichen Gründen keinen Eingang in die Montanregion finden konnte. Immerhin stehen aber einige Gebäude der historischen Halsbrücker Hütte unter dem Schutz der UNESCO.  

Der Welterbeverein berücksichtigt alle Belange der 17 sächsischen Bestandteile und setzt sich bei der Auswahl, Priorisierung und Vergabe von Fördermitteln für eine gerechte Verteilung der Mittel in der gesamten Montanregion ein. Allein mit dem vereinseigenen Kleinprojektefonds konnten in den vergangenen zwei Jahren über 130 Projekte im Welterbe und darüber hinaus gefördert werden. Die Hüttenstandorte der Montanregion stehen exemplarisch für einen wesentlichen Teil des erzgebirgischen Hüttenwesens, bilden gemeinsam mit den bergbaulichen Zeitzeugen die gesamte montane Wertschöpfungskette ab und sind damit unlösbar mit dem UNESCO-Welterbe verbunden.

 

[1] Zitat: Artikel 49 der Richtlinien für die Durchführung des Welterbe-Übereinkommens.

Literatur: Haustein, Mike: Historische Hüttenstandorte – Außenseiter in der Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří?, in: Zeitschrift Industriekultur 4.21, S. 12-15, 2021.

 

Autoren: Wiebke Berkel M.Sc., Dr. Mike Haustein