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Der lange Weg von der Idee zur Antragsstellung

16 Jahre sind zwischen der Eintragung der „Montan- und Kulturlandschaft Erzgebirge“ in die offizielle deutsche Tentativliste im Jahr 1998 und der gemeinsam Antragstellung durch die Bundesrepublik Deutschland und die Tschechische Republik im Jahr 2014 vergangen.

Nachdem die im Jahr 2000 ins Leben gerufene Welterbe-Projektgruppe am Institut für Industriearchäologie, Wissenschafts- und Technikgeschichte (IWTG) an der TU Bergakademie Freiberg im Dezember 2001 mit einer Studie das Potential für die Aufnahme der Montanregion Erzgebirge als Kulturlandschaft in die Welterbeliste bestätigt hatte, konnte das Vorhaben Schritt für Schritt realisiert werden. 

2003 wurde zur ideellen und finanziellen Unterstützung des Projekts der Förderverein Montanregion Erzgebirge e.V.  gegründet. Noch im selben Jahr wurden die ersten Kontakte nach Tschechien geknüpft.

Zwischen 2007 und 2012 erfolgte die Auswahl und Beschreibung der vorgesehenen Welterbe-Objekte im sächsischen und tschechischen Teil der Region durch sogenannte Umsetzungsstudien, u.a. im Rahmen eines grenzübergreifenden EU-Förderprojektes.

Mit der Gründung einer gemeinnützigen Trägergesellschaft unter Beteiligung der zwei Bezirke auf tschechischer Seite im Jahr 2010 (Montanregion Krušné hory – Erzgebirge gGmbH) und der Übernahme der Trägerschaft ein Jahr später auf sächsischer Seite durch drei Landkreise und 35 Kommunen (Welterbekonvent Erzgebirge) wurde die Organisation und Finanzierung der Antragsphase in die Verantwortung der Region gelegt.

Seit 2012 erstellte die Projektgruppe am IWTG unter Aufsicht einer grenzübergreifenden Arbeitsgruppe unter Federführung der verantwortlichen Ministerien die gesamten Welterbe-Antragsunterlagen. Im Ergebnis dieser Zusammenarbeit wurde der deutsch-tschechische Welterbeantrag „Montane Kulturlandschaft Erzgebirge/Krušnohoří“ 2013 fertiggestellt, im Januar 2014 von beiden Vertragsstaaten unterzeichnet und an das Welterbezentrum der UNESCO in Paris übermittelt.

Nach einer erfolgreichen Evaluierungsphase im Jahr 2015 gab es seit Ende November 2015 intensive Abstimmungen mit dem Internationalen Rat für Denkmalpflege (ICOMOS). Die Welterbewürdigkeit des Antrages wurde bestätigt, allerdings regte ICOMOS eine Präzisierung bzw. Qualifizierung der Unterlagen an, um die Chancen für eine erfolgreiche Einschreibung in die Welterbeliste zu verbessern.

Der Antrag wurde deshalb 2016 aufgrund der Empfehlungen des Internationalen Denkmalrates (ICOMOS) zur Überarbeitung und nochmaligen Präzisierung zurückgezogen. Er wurde 2017 überarbeitet und neu strukturiert und nach Unterzeichnung durch die verantwortlichen Minister des Freistaates Sachsen und der Tschechischen Republik im Januar 2018 erneut bei der UNESCO eingereicht.